Jugendschutzkonzept

Präambel

Der VfB Fabbenstedt e.V. versteht sich als moderner, verantwortungsbewusster Verein, der Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen sicheren Raum für Sport, Bewegung und Gemeinschaft bieten möchte. Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung ernst und dulden keinerlei Form von Gewalt, Diskriminierung oder sexueller Grenzverletzung.

Mit diesem Schutzkonzept möchten wir unseren Mitgliedern, insbesondere den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, ein sicheres, respektvolles und gesundes Vereinsleben gewährleisten. Prävention, Aufklärung und klare Handlungsstrukturen sind dafür die Grundlage.

1. Ansprechpartner und Vertrauenspersonen

Der VfB Fabbenstedt e.V. benennt folgende Vertrauenspersonen, die für das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt“ verantwortlich sind:

Margarethe Giersdorff – Tel.: 0151 65916827
Marius Giersdorff – Tel.: 0175 3775873
Alexander Olenberg – Tel.: 0178 6814536

Die Vertrauenspersonen sind erste Ansprechpartner bei Verdachtsfällen, Fragen oder akuten Situationen. Ihre Aufgabe ist nicht die therapeutische oder juristische Betreuung der Betroffenen, sondern die Vermittlung an professionelle Fachstellen. Sie unterstützen bei:

– Beratung im Verdachtsfall
– Erstes internes Krisenmanagement
– Einbeziehung einer Fachberatungsstelle oder des Jugendamts
– Information des Vereinsvorstands
– Dokumentation des Vorgehens

2. Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  1. Niemand wird zu körperlichen Übungen, Handlungen oder Haltungen gezwungen.
  2. Wir verzichten auf sexistische, diskriminierende oder gewalttätige Sprache.
  3. Wir achten auf Grenzen und Reaktionen unseres Gegenübers bei körperlichen Kontakten.
  4. Duschen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sind untersagt.
  5. Umkleiden dürfen nur in Ausnahmefällen betreten werden – nach vorherigem Anklopfen und durch gleichgeschlechtliche Erwachsene.
  6. Unterstützung beim Toilettengang wird vorab mit den Eltern abgesprochen.
  7. Vereinsfahrten werden von mindestens zwei Personen begleitet (möglichst weiblich und männlich).
  8. Betreuer:innen und Kinder/Jugendliche übernachten getrennt.
  9. Einzeltrainings sind nur in Absprache mit Eltern und im öffentlichen Rahmen erlaubt.
  10. Grundsatz: „Ich tue niemandem etwas, was ich selbst nicht erleben möchte.“

3. Ehrenkodex

Alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen verpflichten sich zur Einhaltung des Ehrenkodex des Landessportbundes NRW. Dieser beinhaltet den respektvollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Kolleg:innen, den Verzicht auf jegliche Form von Gewalt, die Wahrnehmung der Vorbildfunktion sowie die Förderung von Fairness und Teamgeist.

Der Ehrenkodex ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterzeichnen und wird in der Vereinsakte dokumentiert.

4. Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII)

Alle Personen, die regelmäßig Kontakt zu Minderjährigen haben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Gültigkeit beträgt vier Jahre. Zuständig für die Prüfung und Dokumentation ist die Geschäftsführung oder der Jugendwart des Vereins. Personen, die kein Führungszeugnis vorlegen, dürfen nicht im Kinder- und Jugendbereich tätig sein.

5. Vorgehensweise im Verdachts- oder Krisenfall

  • Ruhe bewahren
  • Zuhören und Glauben schenken
  • Keine vorschnellen Versprechen abgeben
  • Gespräch dokumentieren (Datum, Inhalt, Beteiligte)
  • Keine direkte Konfrontation mit der beschuldigten Person
  • Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson
  • Einbeziehung einer Fachberatungsstelle oder des Jugendamtes
  • Vorstand informieren und weiteres Vorgehen abstimmen

6. Prävention, Aufklärung und Schulung

Der VfB Fabbenstedt e.V. verpflichtet sich zu regelmäßigen Schulungen, thematisiert den Kinderschutz in Vereinsversammlungen, stellt Informationen sichtbar bereit und fördert eine offene Gesprächskultur.

7. Aufruf zur Mitwirkung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Alle Mitglieder, Eltern und Angehörigen sind aufgefordert, aufmerksam zu sein und bei Auffälligkeiten die Vertrauenspersonen zu informieren.

„Schweigen schützt die Falschen.“

Beschluss

Das Schutzkonzept des VfB Fabbenstedt e.V. wurde am 31.04.2025 durch den Vorstand einstimmig beschlossen.

Gez. Der Vorstand des VfB Fabbenstedt e.V.